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   BFH, 25.05.1976 - VII R 59/75   

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https://dejure.org/1976,1346
BFH, 25.05.1976 - VII R 59/75 (https://dejure.org/1976,1346)
BFH, Entscheidung vom 25.05.1976 - VII R 59/75 (https://dejure.org/1976,1346)
BFH, Entscheidung vom 25. Mai 1976 - VII R 59/75 (https://dejure.org/1976,1346)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Aufzeichnungsverordnung - Gültigkeit - Zusammenveranlagung - Anordnung einer Betriebsprüfung - Zulässigkeit der Anordnung - Person des Ehegatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 119, 34
  • DB 1976, 1655
  • BStBl II 1977, 18
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 11.03.1958 - IV 27/58 U

    Prüfung einer getrennten Veranlagung von Ehegatten durch die Berufungsinstanz

    Auszug aus BFH, 25.05.1976 - VII R 59/75
    Jeder Ehegatte ist Steuerpflichtiger und Steuerschuldner (vgl. BFH-Urteil vom 11. März 1958 IV 27/58 U, BFHE 66, 556, BStBl III 1958, 212).
  • BFH, 05.11.1981 - IV R 179/79

    Zur Zulässigkeit von Außenprüfungen nach § 193 Abs. 1 AO und § 193 Abs. 2 Nr. 2

    Auch im Falle der Zusammenveranlagung müssen die Prüfungsvoraussetzungen jeweils in der Person des zu prüfenden Ehegatten erfüllt sein (vgl. BFH-Urteil vom 25. Mai 1976 VII R 59/75, BFHE 119, 34, BStBl II 1977, 18).
  • BFH, 16.12.1986 - VIII R 123/86

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Erledigte Prüfungsanordnung - Berechtigtes

    Die Voraussetzungen dieser Vorschrift sind für Eheleute - auch wenn sie zur Einkommensteuer und Vermögensteuer zusammenveranlagt werden - getrennt festzustellen (BFH-Urteil vom 25. Mai 1976 VII R 59/75, BFHE 119, 34, BStBl II 1977, 18).
  • BFH, 13.03.1987 - III R 236/83

    1. Anordnung einer Außenprüfung auch nach endgültiger Steuerfestsetzung zulässig

    Bei zusammenveranlagten Ehegatten ist die Betriebsprüfung vielmehr nur gegen den Ehegatten zulässig, in dessen Person die Voraussetzungen für die Durchführung der Betriebsprüfung vorliegen (Urteile des BFH vom 25. Mai 1976 VII R 59/75, BFHE 119, 34, BStBl II 1977, 18, und in BFHE 134, 395, BStBl II 1982, 208).
  • BFH, 14.02.1978 - VII R 51/77

    Betriebsprüfungsanordnung - Zustellung - Ehegatten - Kenntnis

    Da die Verfügung vom 3. September 1975 bei ihrem Erlaß auf § 193 Abs. 1 Satz 1 AO gestützt werden konnte und durch das Inkrafttreten der Abgabenordnung (AO 1977) nicht rechtswidrig wurde, ist es unerheblich, ob bei ihrem Erlaß auch die Voraussetzungen des in ihr erwähnten § 162 Abs. 10 AO erfüllt waren, und daß der ebenfalls in ihr erwähnte § 204 AO als Grundlage für die Anordnung einer Betriebsprüfung nicht in Betracht kommt (vgl. BFH-Urteil vom 25. Mai 1976 VII R 59/75, BFHE 119, 34, BStBl II 1977, 18).
  • FG München, 25.04.1995 - 16 K 2036/89
    Soweit der BFH im Urteil in BStBl II 1977, 18 zu § 1 InvZulG 1969 eine andere Auffassung hierzu vertreten hat, ist diese wegen der verschärfenden Regelung in § 1 Abs. 3 InvZulG 1982 im Streitfall nicht anwendbar.
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